Bildanforderungen
Bildgröße: Minimum 6 Megapixel-Bilder
(entspricht in etwa A4 bei 300 DPI)
Maximum 10 MB Dateigröße
Dateiformat: Nur JPEG
Farbraum: Nur RGB (am besten Adobe 1998 RGB)
Bit-Modus: 8 Bit
Komprimierung: Nur Stufe 10-12 (Maximal)
IPTC-Daten: Fotografenname
kurze Bildbeschreibung sowie
mind. 10 Stichwörter in Deutsch und 10 in Englisch pro Bild
in den Stichworten keine Umlaute (ä,ö,ü) und "ß"
Namen,
eine kurze Bildbeschreibung und die Stichwörter (Keywords) können auch
mit dem kostenlosen Zoonar-Client eingegeben werden.
Honorare:
Der
gebräuchlichste Honoraranteil bei Bildagenturen liegt bei 50%. Wir
können und wollen höhere Honorare ausschütten, da Sie bei Zoonar einen
Teil der Arbeit übernehmen (Verschlagwortung), und weil wir eine Agentur
ohne "Wasserkopf" sind. Wir bieten gestaffelte Sätze an, damit es einen
Anreiz gibt, möglichst viele Bilder über Zoonar zu verkaufen. Nur so
können wir erfolgreich sein und uns eine gute Position auf dem Bildmarkt
erschließen. Ferner hoffen wir, in Zeiten fallender Bildhonorare durch
unsere hohen Ausschüttungen viele Profis für eine Zusammenarbeit zu
gewinnen. - zoonar -
Die Höhe des
Honoraranteils ergibt sich entweder durch die Zahl der eingespielten
Bilder oder durch die Höhe der Umsätze, die ein Fotograf mit seinen
Bildern erzielt hat.
Staffelung der Honoraranteile nach Bildmengen:
Bis 500 Bilder // 50% Honoraranteil
501 bis 1000 Bilder // 60 % Honoraranteil
1001 bis 2000 Bilder // 65% Honoraranteil
2001 bis 3000 Bilder // 70% Honoraranteil
3001 bis 4000 Bilder // 75% Honoraranteil
Ab 4001 Bilder // 80% Honoraranteil
Staffelung der Honoraranteile nach Umsätzen:
Umsatz kleiner als EUR 100,- // 50% Honoraranteil
Umsatz über EUR 100,- kleiner EUR 500,- // 60 % Honoraranteil
Umsatz über EUR 500,- kleiner EUR 1000,- // 65% Honoraranteil
Umsatz über EUR 1000,- kleiner EUR 2500,- // 70% Honoraranteil
Umsatz über EUR 2500,- kleiner EUR 5000,- // 75% Honoraranteil
Umsatz über EUR 5000,- // 80% Honoraranteil
Beispiel:
Es greift immer die für den Fotografen günstigste Regelung. Wurden z.B.
nur 20 Bilder eingespielt, damit aber ein Umsatz von EUR 1500,-
erzielt, erhält der Fotograf 70% Honoraranteil.
Rechte:
Grundsätzlich
nicht erlaubt sind Bilder von anderen Bildern, auch von Kunstwerken wie
Gemälden und von Marken, wenn die Marke ein wesentlicher Bestandteil
des Motivs ist. Gleiches gilt für Bilder, die Sie woanders gefunden oder
aus einem anderen Archiv geladen haben. Nicht gestattet sind ferner
Aufnahmen von Beamten, z.B. Polizisten und Richtern, oder aus
Amtsgebäuden und militärischen Anlagen. Ebenfalls untersagt ist das
Einspielen von folgenden Motiven:
Gebäude/Objekte:
Aufnahmen auf Privatgelände sind immer Zustimmungspflichtig, das
betrifft zum Beispiel auch Supermärkte, Läden, Restaurants, Zoos usw.
Hierfür benötigen Sie einen Property Release Vertrag.
Gegenstände/Produkte:
Es dürfen keine Markenlogos erkennbar sein. Aufnahmen mit Markenlogos
oder geschütztem Design wie Barbie-Puppen, Colaflaschen oder
Designer-Möbel sind nicht zulässig.
Persönlichkeitsrechte:
Keine Türschilder mit erkennbarem Namen, keine Kfz-Kennzeichen,
Prominente nur bei öffentlichen Veranstaltungen, Menschen nur mit
Model-Release-Vertrag. Außerdem müssen alle Fotos die Privatsphäre eines
Menschen achten (nicht durchs Fenster fotografieren o.ä.)
Sobald
eine Person auf dem Bild zweifelsfrei zu erkennen ist, benötigen Sie
von der Person eine schriftliche Einverständniserklärung, den
sogenannten Model-Release-Vertrag. Dies gilt für jede Person, die sich
auf dem Bild wiedererkennen könnte. Wenn die Person unter 18 ist, muss
das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.